Outdoor-Sex: Können wir angezeigt werden, wenn uns jemand erwischt?
Wenn wir Sex außer Haus haben, z.B. im Freien oder im Auto, und jemand entdeckt uns: Was wäre, wenn man uns anzeigt?
Hallo Beatrice,
ich habe seit kurzem eine neue Freundin (34), die sexuell echt gut drauf ist. Sie mag es unter anderem sehr gern, wenn wir irgendwo anders als zuhause Sex haben. Die warme Jahreszeit ist zwar fast vorbei, aber vielleicht kommen ja noch ein paar warme Tage, wo wir es draußen treiben können, oder wenn nicht, dann nächsten Frühling oder eben an Orten, die nicht ganz draußen sind, aber eben auch nicht zuhause, du verstehst schon…
Also wenn sie und ich uns nun in den Wald begeben würden und da unsere Decke ausbreiten oder das Auto parken und es im Auto tun… Was wäre, wenn uns eine alte Frau entdeckt und uns aus Ärger über die heutige Jugend bei der Polizei anzeigt? Ich kann mir das schon mal gar nicht erlauben, eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu bekommen, denn ich arbeite im Staatsdienst.
Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du Näheres wüsstest und mir schreibst.
Liebe Grüße,
Benjamin (29)
Hallo Benjamin,
ich denke, du musst dir da nicht so viele Sorgen machen. Ich kenne jede Menge Leute, die´s schon in der Natur, im Auto und sonstwo getan haben, aber ich kenne absolut niemanden, der deswegen jemals Ärger mit dem Gesetz bekommen hätte. Die „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ durch sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit bezieht sich eigentlich auf Orte, die wirklich öffentlich sind, also z.B. Marktplätze, frequentierte Straßen, ein viel besuchter Park am helllichten Tag…
Ein einsames Fleckchen mitten im Wald ist kein frequentierter öffentlicher Ort, und wenn sich dort eine alte Frau über euer Treiben entrüsten würde und euch anzeigte, würde man sie wahrscheinlich nur auslachen. Außerdem, wie soll das von statten gehen? Meinst du, die geht zu euch hin und fragt nach euren Personalien, um euch dann anzuzeigen? Und falls sie euch nicht anspricht, sondern nach Hause geht und die Polizei anruft: Bis die da sind, seid ihr längst fertig. Falls sie überhaupt kämen. Was ich stark bezweifle.
Relativ sicher in Bezug auf das Gesetz sind Orte, wo ihr von den Blicken der Öffentlichkeit abgeschirmt seid; z.B. etwas Verschließbares wie eine Umkleide oder Toilette, oder ein fester Verschlag, der nicht für Publikumsverkehr gedacht ist (z.B. Jägerhochsitz, Heuschober). Im Prinzip reicht sogar eine große Decke über euch beiden – es muss ja nicht grade mitten auf einer Liegewiese sein, sondern eher an einem abseits gelegenen Fleckchen am See oder so.
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Viel Spaß
Beatrice Poschenrieder